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Glossar

Abnehmer

Im Factoring wird der Abnehmer des Factoring-Kunden als Debitor bezeichnet.

Absonderung

Im Rahmen einer Insolvenz sind Gläubiger absonderungsberechtigt, deren Forderungen durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand gesichert sind, während Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, herausverlangt werden können. (Vgl. Aussonderung

Abtretung

Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.

Abtretungsverbot

Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring dennoch aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages erstellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages.

Anbietungspflicht

Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring) zum Ankauf anzubieten.

Ankauf

Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.

Asset Backed Securities (ABS)

Bei der Finanzierung durch Asset Backed Securities (ABS) werden Forderungspakete an eine eigens gegründete Fondsgesellschaft (Special Purpose Vehicle) verkauft, die durch Ausgabe von Wertpapieren die angekauften Forderungen verbrieft und über den Kapitalmarkt refinanziert.

Ausfallrisiko

Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).

Ausfallschutz

Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos. (Vgl. Delkredere)

Aussonderung

In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe verlangen gem. §47 Insolvenzordnung (InsO). Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein. Zur Aussonderung berechtigen u.a. Forderungen, die im Rahmen des echten Factoring von einem Factoring-Kunden an einen Factor abgetreten wurden.