Was Sie im Zusammenhang mit Factoring wissen müssen. Mit diesem Fragenkatalog (FAQ) geben wir Ihnen leicht verständliche Antworten und damit einen guten Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen im Factoringgeschäft.
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Durch Factoring, den regresslosen Ankauf von Forderungen, schöpfen Sie sofortige Liquidität aus Ihrem Umlaufvermögen. Die freigewordenen liquiden Mittel können zur Reduzierung von Verbindlichkeiten genutzt werden. Durch diese Verwendung reduziert sich die Bilanzsumme und somit können Bilanzrelationen und Eigenkapitalquote verbessert werden. Auch kann durch den Abbau von Dauerschulden die Gewerbekapitalsteuer reduziert werden.
Das Unternehmen erzielt einen Bruttojahresumsatz von mind. 1 Millionen Euro, die Leistungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sind bei Rechnungsstellung vollständig erbracht, die Forderungen sind kurzfristiger Natur, einwandfreie Auftragsabwicklung und Rechnungswesen sind unabdingbar, ein Abnehmerkreis mit möglichst konstanter Struktur, eine möglichst breite Debitorenstreuung, die Forderungen sind frei von Rechten Dritter (keine Zession), aus dem Geschäft heraus enstehen keine Gegenforderungen (=> Aufrechnungslagen). Nicht factorabel sind Forderungen gegen Privatpersonen, gegen verbundene Unternehmen, aus VOB-Leistungen, aus Abschlagszahlungen und Zwischenrechnungen.
Ab 1 Millionen Euro factorablem Jahresbruttoumsatz.
Generell eignen sich solche Unternehmen nicht, die ihre Leistungen in Teilabschnitten erbringen und die einzelnen Abschnitte in Teilleistungen durch die Auftraggeber auch befriedigt werden, wie dies z.B. in der Baubranche, in der Projektfinanzierung, im Einzelmaschinen- und Anlagenbau und in der Softwareentwicklung üblich ist. Nicht factorabel sind zudem Forderungen gegen Privatpersonen, gegen verbundene Unternehmen, aus VOB-Leistungen, aus Abschlagszahlungen und Zwischenrechnungen.
VOB-Geschäfte (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) Projektgeschäfte, Amortisations- oder Mietgeschäfte, Ratengeschäfte, Individualsoftware/ -anfertigungen vor Abnahme, Vorkasse/ Teilzahlungen, Werkzeugrechnungen vor Abnahme (z. B. Maschinenbau), Verrechnung bei Gegengeschäften, Forderungen an Privatpersonen, Kommissions- und Mustergeschäfte/ Proformarechnungen, Geschäfte mit Berührung zu geschützten bzw. persönlichen Daten, Speditionsinkasso, Streckengeschäfte ohne Abnahmebestätigung.
Damit wir für Sie ein Angebot erstellen können, benötigen wir zur individuellen Kalkulation detaillierte Informationen von Ihnen. Die Konditionen sind i. d. R. abhängig von dem Umsatz, der Debitorenstruktur, der Rechnungsanzahl, der Debitorenanzahl sowie im Exportfactoring von den Ländern, in die exportiert wird. Auf dieser Basis wird die Gebühr kalkuliert, die auch die Kosten einer Warenkreditversicherung beinhalten kann, .
Für die Laufzeit der Bevorschussung wird für die tatsächliche Inanspruchnahme der Finanzierung ein variabler Zins berechnet.
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